Zulassung und Lizenzierung
Der Industrial Coordination Act 1975
Der Industrial Coordination Act 1975 (ICA) wurde mit dem Ziel eingeführt, eine geordnete Entwicklung und ein Wachstum des verarbeitenden Sektors des Landes aufrechtzuerhalten.
Der ICA verlangt, dass produzierende Unternehmen mit einem Eigenkapital von RM2,5 Millionen und mit 75 oder mehr vollzeitbeschäftigten Mitarbeitern eine Produktionslizenz zur Genehmigung durch das Ministerium für Internationalen Handel und Industrie (MITI) beantragen müssen.
Anträge auf Fertigungslizenzen sind bei der Malaysian Investment Development Authority (MIDA) einzureichen, einer dem MITI unterstellten Agentur, die für die Förderung und Koordination der industriellen Entwicklung in Malaysia zuständig ist.
Der ICA definiert:
„Fertigungstätigkeit“ als Herstellung, Veränderung, Mischung, Verzierung, Veredelung oder anderweitige Behandlung oder Anpassung eines Gegenstands oder Stoffs im Hinblick auf seine Verwendung, seinen Verkauf, seine Beförderung, seine Lieferung oder seine Beseitigung; sie schließt den Zusammenbau von Teilen und die Schiffsreparatur ein, umfasst jedoch keine üblicherweise mit dem Einzel- oder Großhandel verbundenen Tätigkeiten.
„Eigenkapital“ als der Gesamtbetrag des eingezahlten Kapitals, der Rücklagen und des Saldos des Gewinn- und Verlustverwendungskontos einer Gesellschaft, wobei gilt:
- Das eingezahlte Kapital bezieht sich auf Vorzugsaktien und Stammaktien und schließt keinen Betrag in Bezug auf Gratisaktien ein, soweit diese aus der durch Neubewertung des Anlagevermögens gebildeten Kapitalrücklage ausgegeben wurden.
- Rücklagen sind Rücklagen mit Ausnahme der durch Neubewertung des Anlagevermögens gebildeten Kapitalrücklage und der Rückstellungen für Abschreibungen, Erneuerungen oder Ersatzbeschaffungen und Wertminderungen von Vermögenswerten.
„Vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter“ als alle Personen, die normalerweise mindestens sechs Stunden pro Tag und mindestens 20 Tage pro Monat während 12 Monaten im Jahr im Betrieb arbeiten und ein Gehalt erhalten.
Richtlinien für die Genehmigung von Industrieprojekten
Die Richtlinien der Regierung für die Genehmigung von Industrieprojekten in Malaysia basieren auf den folgenden Kriterien:
- Projekte müssen eine Kapitalinvestition pro Mitarbeiter (CIPE) von mindestens RM140.000,00 aufweisen; und
- Die gesamte vollzeitbeschäftigte Mitarbeiterschaft des Unternehmens muss zu mindestens 80% aus Malaysiern bestehen. Die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern, einschließlich ausgelagerter Arbeitnehmer, unterliegt den geltenden Richtlinien; und
- Die Gesamtzahl der Führungs-, Fach- und Aufsichtsebenen (MTS) beträgt mindestens 25% der Gesamtbeschäftigung oder hat eine Wertschöpfung (VA) von mindestens 40%.