Beschäftigungsbedingungen
Malaysia bietet dem Investor eine fleißige, disziplinierte, gebildete und trainierbare Arbeitskraft. Malaysische Jugendliche, die in den Arbeitsmarkt eintreten, haben mindestens 11 Jahre Schulbildung, d.h. bis zum Sekundarschulniveau, und können daher leicht in neuen Fähigkeiten geschult werden. 27% aller Arbeitskräfte haben eine tertiäre Ausbildung.
Um die wachsende Nachfrage des verarbeitenden Gewerbes nach technisch ausgebildeten Arbeitskräften zu befriedigen, hat die malaysische Regierung Maßnahmen ergriffen, um die Zahl der Ingenieure, Techniker und anderer Fachkräfte zu erhöhen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der technischen und beruflichen Aus- und Weiterbildung (TVET), wobei der Industrie auch Plattformen für die Zusammenarbeit mit TVET-Anbietern geboten werden, um sicherzustellen, dass das Angebot an Absolventen den Anforderungen der Industrie entspricht.
Darüber hinaus genießt Malaysia einen freien und wettbewerbsfähigen Arbeitsmarkt, auf dem die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern herzlich und harmonisch sind. Die Regierung überprüft kontinuierlich die arbeitsbezogene Gesetzgebung, um den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu bleiben. Weiterbildungs- und Umschulungsprogramme stehen zur Verfügung, um stabile Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen zu gewährleisten.
Die Arbeitskosten in Malaysia sind relativ niedrig, während das Produktivitätsniveau im Vergleich zu den Industrieländern hoch bleibt. Für Produktivitätssteigerungen stehen viele Programme und Erleichterungen zur Verfügung, darunter ein produktivitätsabhängiges Lohnsystem, Automatisierung und Qualifizierungsmaßnahmen.
ARBEITSKOSTEN
Gehalt und Zusatzleistungen für Mitarbeiter variieren je nach Branche, Standort und Beschäftigungsumfang. Zu den üblichen Arten von Urlaub, die von Unternehmen gewährt werden, gehören Jahresurlaub, Feiertage, Krankheitsurlaub, Krankenhausurlaub, Mutterschaftsurlaub und familienbezogene Sonderurlaube. In einigen Unternehmen gehören zu den zusätzlichen Leistungen die Bereitstellung von Uniformen, Transportmitteln, Anreizzahlungen, Schichtzulagen und Versicherungsschutz. Einige Unternehmen gewähren Bonuszahlungen, die sich nach der Leistung des Unternehmens und der individuellen Leistung richten.
EINRICHTUNGEN ZUR REKRUTIERUNG
Neben registrierten privaten Arbeitsvermittlern können sich auch Arbeitgeber und Arbeitssuchende kostenlos über das JobsMalaysia-Portal registrieren, um nach geeigneten Kandidaten und verfügbaren Stellen im ganzen Land zu suchen. Es gibt etwa 90 JobsMalaysia-Zentren im ganzen Land, die in Urban Transformation Centres (UTC), Rural Transformation Centres (RTC) und Arbeitsämtern betrieben werden. Arbeitgeber und Arbeitssuchende sind auch eingeladen, an Job Carnivals teilzunehmen, die von JobsMalaysia organisiert werden.
ALLGEMEINE UND RECHTLICHE ARBEITSSTANDARDS
Das Arbeitsministerium ist für die Verwaltung der Arbeitsgesetze verantwortlich, um die industrielle Harmonie zu erhalten. Die Arbeitsgesetze legen die Mindestanforderungen fest, die von den Arbeitgebern befolgt werden müssen, um die Rechte und Leistungen der Arbeitnehmer zu schützen. Eine gewisse Flexibilität im Betrieb von Unternehmen wird durch die Beantragung von Ausnahmeregelungen beim Arbeitsdirektor des Arbeitsministeriums ermöglicht.
Das Employer Act 1955 ist die wichtigste Gesetzgebung zu Arbeitsfragen in Malaysia.
Bezahlter Mutterschaftsurlaub | 60 Tage |
Normale Arbeitszeiten | Nicht mehr als acht Stunden/Tag oder 48 Stunden/Woche |
Bezahlte Feiertage | Mindestens 11 gesetzliche Feiertage (inklusive der fünf öfentlichen Feiertage: Nationalfeiertag, Geburtstag des Königs, Geburtstag des Sultans /Federal Territory Tag, Tag der Arbeit und „Malaysia day“) in einem Kalenderjahr und jeder Tag, der ein gesetzlicher Feiertag unter Abschnitt 8 des Feiertagsgesetzes von 1951 ist. |
Bezahlter Jahresurlaub für Arbeitnehmer
weniger als zwei Dienstjahre | 8 Tage |
zwischen zwei und fünf Dienstjahren | 12 Tage |
mehr als fünf Dienstjahre | 16 Tage |
* Bezahlter Mindesturlaub ist für jeden Angestellten zu gewähren.
Bezahlte Krankheitstage pro Kalenderjahr:
weniger als zwei Dienstjahre | 14 Tage |
zwischen zwei und fünf Dienstjahren | 18 Tage |
mehr als fünf Dienstjahre | 22 Tage |
bei Krankenhausaufenthalt | bis zu 60 Tage (inklusive der oben angegebenen Ansprüche im Fall von Krankheit in jedem Kalenderjahr) |
* Bezahlter Krankenurlaub ist für jeden Angestellten zu gewähren
Bezahlte Überstunden
Normale Arbeitstage | das Eineinhalbfache des normalen Stundenlohns |
Ruhetage | das Doppelte des normalen Stundenlohns |
Gesetzliche Feiertage | das Dreifache des normalen Stundenlohns |
Das Mindestlohngesetz von 2016
Im Allgemeinen sind die Löhne in Malaysia nicht reguliert und hängen von der Nachfrage und dem Angebot der Marktkräfte ab. Die Minimum Wages Order 2012 hatte die zu zahlenden Mindestlöhne für alle Arbeitnehmer festgelegt, die unter das First Schedule des Employment Act 1955 fallen. Der Mindestlohn ist definiert als Grundlohn, ohne Zulagen oder andere Zahlungen. Der Mindestlohn wurde für die Halbinsel Malaysia auf RM1.100 und für Sabah, Sarawak und Labuan auf RM920 festgelegt. Kein Arbeitgeber darf weniger als den festgelegten Betrag zahlen. Alle einheimischen und ausländischen Arbeitnehmer haben Anspruch auf die Mindestlöhne gemäß der Verordnung.
Das Gesetz zum Mindestrentenalter von 2012
Das Rentenalter eines Arbeitnehmers ist das vollendete sechzigste Lebensjahr. Die Gesetz nimmt bestimmte Personen aus, die nicht unter das Minimum Retirement Age Act 2012 fallen.
Quelle: Ministerium für Personalressourcen – www.mohr.gov.my
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