Beschäftigung von Expatriate-Personal - MIDA | Malaysian Investment Development Authority
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Beschäftigung von Expatriate-Personal

Beschäftigung von Expatriate-Personal

Die malaysische Regierung arbeitet darauf hin, dass Malaysier auf allen Ebenen der Beschäftigung ausgebildet und beschäftigt werden. Daher werden die Unternehmen ermutigt, mehr Malaysier auszubilden, damit das Beschäftigungsmuster auf allen Ebenen der Organisation die multi-ethnische Zusammensetzung des Landes widerspiegelt.

Ungeachtet dessen ist es Unternehmen erlaubt, bei einem Mangel an ausgebildeten Malaysiern ausländisches Personal einzustellen, d.h. „Schlüsselposten“ oder „Zeitposten“ zu besetzen. Schlüsselposten sind Stellen, die dauerhaft mit Ausländern besetzt werden, während Zeitposten Stellen sind, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums besetzt werden.

Arten von Expatriate-Stellen

Expatriates sind Ausländer, die für folgende Positionen qualifiziert sind:

  • Schlüsselposten
    Hierbei handelt es sich um hochrangige Führungspositionen in privaten Unternehmen und Firmen in ausländischem Besitz, die in Malaysia tätig sind. Schlüsselpositionen sind Stellen, die für Unternehmen wichtig sind, um ihre Interessen und Investitionen zu schützen. Die Expatriates sind dafür verantwortlich, die Firmenpolitik zu bestimmen, um die Ziele des Unternehmens zu erreichen.
  • Zeitposten
    1. Führungsposition
      Hierbei handelt es sich um eine mittlere Ebene von Führungs- und Fachpositionen. Die Stelle erfordert berufliche Qualifikationen, praktische Erfahrung und Fachwissen in Bezug auf die jeweiligen Aufgaben. Die Expatriates sind verantwortlich für die Umsetzung der Unternehmensrichtlinien und die Überwachung der Mitarbeiter.

    2. Nicht-exekutive Stelle
      Hierbei handelt es sich um Stellen für die Ausübung von technischen Tätigkeiten, die besondere technische oder praktische Fähigkeiten und Erfahrungen erfordern.

Richtlinien für die Beschäftigung von Expatriates

Es gibt zwei Stufen bei der Beschäftigung von Expatriates:

  1. Bewerbung um eine Expatriate-Stelle bei den zuständigen autorisierten Stellen, die durch die Art des Geschäfts bestimmt werden.
  2. Nach der Genehmigung der Expatriate-Stellen durch die genehmigenden Stellen muss das Unternehmen einen Antrag bei der Einwanderungsbehörde zur Bestätigung des Beschäftigungspasses einreichen.

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