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Eigenkapitalpolitik

Eigenkapitalpolitik

Fertigungssektor

Malaysia hat schon immer Investitionen in seinem Fertigungssektor begrüßt. In dem Bestreben, die lokale Beteiligung an dieser Aktivität zu erhöhen, fördert die Regierung Joint Ventures zwischen malaysischen und ausländischen Investoren.

Eigenkapitalpolitik für neue Projekte sowiefür Erweiterungs- oder Diversifizierungsprojekte

Seit Juni 2003 können ausländische Investoren 100% des Eigenkapitals an allen Investitionen in neue Projekte sowie an Investitionen in Erweiterungs-/Diversifizierungsprojekte bestehender Unternehmen für sich einbehalten, unabhängig von der Höhe der Exporte und ohne ein Produkt oder eine Tätigkeit auszuschließen.

Die Eigenkapitalpolitik gilt auch für:

i. Unternehmen, die bisher von der Erlangung einer Herstellungslizenz befreit waren, deren Aktionärsvermögen aber nun RM2,5 Mio. erreicht hat oder die nun 75 oder mehr Vollzeitmitarbeiter beschäftigt haben und somit lizenzpflichtig sind.

ii. Bestehende lizenzierte Unternehmen, die bisher von der Einhaltung der Eigenkapitalbedingungen befreit waren, nun aber zur Einhaltung verpflichtet sind, da ihr Eigenkapital RM2,5 Mio. erreicht hat.

Eigenkapitalpolitik für bestehende Unternehmen

Eigenkapital- und Ausfuhrbedingungen, die den Unternehmen vor dem 17. Juni 2003 auferlegt wurden, werden beibehalten.

Unternehmen können jedoch beantragen, dass diese Bedingungen aufgehoben werden, und die Genehmigung auf der Grundlage der Verdienste jedes einzelnen Falles erteilt wird.

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Dienstleistungssektor

In Malaysia unterliegen Unternehmen dem Companies Act, 2016. Dieses Gesetz schreibt keine Eigenkapitalbedingungen für malaysische Kapitalgesellschaften vor. Um jedoch die lokale Beteiligung an Unternehmen zu erhöhen, fördert die Regierung Joint Ventures/Partnerschaften zwischen malaysischen und ausländischen Investoren.

Für bestimmte Zulassungen, Betriebserlaubnisse, Genehmigungen oder Registrierungen können von den regulierenden Ministerien/Agenturen je nach den ausgeübten Tätigkeiten besondere Eigenkapitalbedingungen auferlegt werden.

Spezifische Eigenkapitalpolitik für Dienstleistungsaktivitäten, die in der Reihe der Leitfäden behandelt werden, die in den entsprechenden Broschüren erhältlich sind.

Eigenkapitalbesitz

Ein Unternehmen, dessen Kapitalbeteiligung genehmigt wurde, kann sein Eigenkapital zu keinem Zeitpunkt umstrukturieren, solange das Unternehmen weiterhin die ursprünglichen Genehmigungs-bedingungen erfüllt und die ursprünglichen Merkmale des Projekts beibehält.

Schutz von Auslandsinvestitionen

Malaysias Engagement bei der Schaffung eines sicheren Investitionsumfelds hat mehr als 8.000 internationale Unternehmen aus über 40 Ländern dazu veranlasst, Malaysia zu ihrer Offshore-Basis zu machen.

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Bitte beachten Sie, dass die neuesten Updates aufgrund der technischen Beschränkungen in der englischsprachigen Version überprüft werden müssen.

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