Registrierung einer Geschäftseinheit
Methoden der Geschäftsabwicklung in Malaysia
Unternehmen, die in Malaysia geschäftlich tätig sind, müssen sich bei der Companies Commission of Malaysia (SSM) gemäß dem Companies Act 2016 (Act 777) registrieren lassen. An die SSM zu entrichtende Gebühren.
Hauptgebühren, die an die Companies Commission of Malaysia (SSM) zu zahlen sind:
(Siehe die Companies Regulations 2017, SSM)
Gegenstand | Gebühren (RM) | Gebühren (USD) |
Antrag auf Reservierung eines Firmennamens unter Abschnitt 27 des Gesetzes | 50,00 für jeweils 30 Tage oder einen Teil davon, für maximal 180 Tage | 12,21 für jeweils 30 Tage oder einen Teil davon, für maximal 180 Tage |
Die Gebühren für die Registrierung nach Abschnitt 14 des Gesetzes: | ||
(a) Aktiengesellschaft | 1.000 | 244,00 |
(b) Gesellschaft mit beschränkter Haftung | 3.000 | 733,00 |
(c) Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung | 1.000 | 244,00 |
Antrag auf Registrierung einer ausländischen Gesellschaft unter Abschnitt 562 des Gesetzes:
a) Mit Aktienkapital
i. | Von bis zu RM 1.000.000,00 | 5.000 | 1.221,30 |
ii. | Über RM 1.000.000,00 aber nicht mehr als RM 10.000.000,00 | 20.000 | 4.885,20 |
iii. | Über RM 10.000.000,00 aber nicht mehr als RM 50.000.000,00 | 40.000 | 9.770,40 |
iv. | Über RM 50.000.000,00 aber nicht mehr als RM 100.000.000,00 | 60.000 | 14.665,60 |
v. | Mehr als RM 100.000.000,00 | 70.000 | 17.098,19 |
b. | Ohne Aktienkapital 70.000 17.098,19 | 70.000 | 17.098,19 |
N.B. Die Vollständige Gebührenliste finden sie auf der Webseite von SSM unter www.ssm.com.my
Quelle: Companies Act, 2016 (Act 777) & ergänzende Gesetzgebung